Fortbildung für betriebliche Erstehelfer
Im Rahmen der Prävention für Ihr Unternehmen bieten die Berufsgenossenschaften Ihnen die Übernahme der erstattungsfähigen Kosten für die Aus-und Fortbildung von Erstehelfern an.
Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus-und fortgebildet werden
- § 26 Abs.2 DGUV Vorschrift1 " Grundsätze der Prävention".
Im Rahmen der Vorgaben der Berufsgenossenschaften sollte jeder zwei Jahre nach der Grundausbildung eine Fortbildung absolvieren, damit man weiterhin als Erstehelfer anerkannt wird.
In der Fortbildung werden folgende Themen vermittelt
- Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen
- Der vital bedrohte Mensch
- Prüfen der Vitalfunktionen
- Störungen Bewusstsein
- Störungen von Atmung und Kreislauf ( Herzinfarkt, Schlaganfall )
- Betriebsspezifische Themen
- Fallbeispiele / Rollenspiele
- Frühdefibrillation in der betrieblichen ersten Hilfe
Für optionalen Themen steht ein Inhaltskatalog zur Verfügung, unter anderem mit
folgenden Themen:
- Unfälle durch elektrischen Strom
- Gewalteinwirkungen auf den Kopf
- Amputationsverletzungen
- Versorgung besonderer Wunden, zum Beispiel Fremdkörper in Wunden
- Verletzungen der Augen
- Verletzungen im Bauchraum
- Sportverletzungen
- Knochenbrüche und Gelenksverletzungen
- Hirnbedingte Krampfanfälle
- Spezielle Atemstörungen
- Sonnenstich/Hitzschlag
- Erfrierungen
- Brandverletzungen
- Verätzungen
- Unterkühlungen
- Vergiftung
- Kursdauer
- 9 Unterrichtseinheiten ( 9 x 45 Minuten )
- Kosten
- Die Kursgebühr wird durch die zuständige Berufsgenossenschaft getragen!!!