Ersthelfer Grundausbildung Berufsgenossenschaft
Im Rahmen der Prävention für Ihr Unternehmen bieten die Berufsgenossenschaften Ihnen die Übernahme der erstattungsfähigen Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern an.
Ersthelfer müssen von ermächigten Stellen aus- und fortgebildet werden
- § 26 Abs.2 DGUV Vorschrift 1 " Grundsätze der Prävention".
Als ermächtigte Stelle haben wir die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 " Ermächtigung von Stellen für die Aus-und Fortbildung in der Ersten Hilfe" erfüllt.
Die darin festgelegten Inhalte sind für alle Unternehmen verpflichtend. In dieser Vorschrift sind alle nötigen Pflichten des Unternehmers und die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer geregelt.
Gesetzliche Vorgaben für Ihr Unternehmen
In jeder Betriebsstätte müssen aus dem Kreis der anwesenden Versicherten ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen: bei 2 bis zu 20 Beschäftigten mindestens ein Helfer, bei mehr als 20 Beschäftigten a) in Handels- und Verwaltungsbetrieben 5%. Dies bedeutet bei 21 bis 40 anwesenden Beschäftigten mindestens 2 Ersthelfer, bei 41 bis 60 Beschäftigten mindestens 3 Ersthelfer usw., b) in sonstigen Betrieben 10%
(Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention”.
Der Grundlehrgang Erste Hilfe vermittelt das Basiswissen für alle Notfalllagen, die sich im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können.
Alle in einem Unternehmen angehenden und eingesetzten betrieblichen Ersthelfer sowie alle Interessierten.
Anzahl der Teilnehmer
Bei einer Ausbildung müssen mindestens 10 Teilnehmer anwesend sein. Bei einer Schulung im Unternehmen müssen mindestens 14 Teilnehmer sein.
Inhalt der Ausbildung
Herzinfarkt, Schlaganfall, Elekrounfall, allergische Reaktion,
Kursdauer:
Kosten